UKM – Universitätsklinikum Münster

Lehrinhalte entsprechend der APrV sowie Lernbereiche entsprechend der Ausbildungsrichtlinien-NRW

Vor dem Hintergrund des Berufsgesetzes (MPhG, 1994) sowie der bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) wurden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrrhein-Westfalen (NRW) 2006 empfehlende Ausbildungsrichtlinien (ARL) herausgegeben. Die ARL-NRW berücksichtigen folgende Aspekte

  • EU-PT benchmark statement
  • Biopsychosoziales Paradigma ( ICF)
  • Paradigmenwechsel im Lernkonzept (Fächerintegration) 

Durch den Focus der beruflichen Handlungsorientierung wurden zunächst vier Lernbereiche (LB) festgelegt, die sich nochmals in Teilbereiche (TB) aufspalten. Jeder der vier Lern-bereiche hat eine unterschiedliche Anzahl von Lerneinheiten (LE). In diesen Lerneinheiten finden sich inhaltlich die ursprünglichen Fächer der APrV wieder.

Lernbereiche

I Physiotherapeutische Kernaufgaben
II Physiotherapie bei PatientInnen mit Beeinträchtigungen von Körperstrukturen, Körperfunktionen, Aktivitäten und Partizipationen
III Zielgruppen, Institutionen und Rahmenbedingungen physiotherapeutischer Arbeit
IV Ausbildungs- und Berufssituationen von PT

Die vollständige Ausbildungsrichtlinie NRW für Physiotherapieschulen finden Sie auf der Seite des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.