Barrierefreiheit
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Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat am UKM eine hohe Priorität. Denn nur, wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden vom UKM und seinen Tochterunternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartner*innen abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und abgestellt werden.
Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie Ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen. Auch auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartnern, Patient*innen und sonstigen Dritten legen wir Wert.

Mit dem Hinweisgebersystem schafft das UKM eine sichere und geschützte Umgebung, die die Möglichkeit bietet, Hinweise, die vermuten lassen, dass gegen Gesetze oder Richtlinien verstoßen wird, zu melden.

Die mitgeteilten Informationen werden vertraulich behandelt. Um die eingereichten Sachverhalte möglichst konkret untersuchen und prüfen zu können, ist es hilfreich bei der Meldung von potentiellen Verstößen oder Fehlverhalten, diese möglichst konkret zu formulieren. Eine Orientierung hierfür bieten die W-Fragen:

  • Wer?
  • Was?
  • Wann?
  • Wie?
  • Wo?

Bitte beachten Sie bei anonymen Meldungen, dass keine Rückmeldung nach der Bearbeitung erfolgen kann.

Wir möchten Hinweisgeber*innen ausdrücklich zur Meldung von Pflichtverletzungen ermutigen und tragen Sorge dafür, jedem Hinweis nachzugehen, selbst wenn sich eine Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Wir möchten jedoch auch darauf hinweisen, dass für jede etwaige bewusste Falschmeldung von Hinweisen, die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche veranlasst werden kann. Handlungen, die gegen Beschäftigte gerichtet sind, welche potentielle Verstöße im gutem Glauben melden, werden nicht geduldet.

 

Meldewege für hinweisgebende Personen

Um einen Hinweis abzugeben stehen die nachfolgenden Meldewege offen:

Online-Meldekanal

Hier besteht die Möglichkeit einen Hinweis anonym zu melden. Zum Schutz der Hinweisgeber*innen kann das UKM nicht nachvollziehen, von wo und von wem eine Meldung abgegeben wird. Die Anonymität können die Hinweisgeber*innen durch Angabe von persönlichen Daten aufheben.

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Postalische Meldung

Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen

Universitätsklinikum Münster

Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5

48149 Münster


Meldung per Mail

compliancebeauftragte@ukmuenster.de

Auf unserer Website finden Sie alle wesentlichen Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem sowie zum Thema Datenschutz am UKM .